Die Höhe der von uns zu berechnenden Gebühren und Honorare ist gesetzlich festgelegt. Dadurch wird bezweckt, dass die Qualität der Dienstleistung “Vermessung” nicht durch einen ruinösen Preiswettbewerb leidet. Außerdem ist in der Beschränkung der Kosten nach oben und in der Definition von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auch ein Stück Verbraucherschutz zu sehen.
Für Dienstleistungen im Bereich der hoheitlichen Vermessungen erheben wir Gebühren, deren Höhe sich nach der Kostenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVermIngKO NRW) in Verbindung mit dem Vermessungsgebührentarif (VermGebT) richtet. Dieser Gebührentarif ist für alle Vermessungsstellen verbindlich.
Für alle nicht hoheitlichen Vermessungen berechnen wir ein Honorar nach Maßgabe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
In Einzelfällen können bestimmte Kostenvereinbarungen getroffen werden.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten einer konkreten Vermessung haben, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.