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Kos­ten­hin­weis

Wonach wer­den die Kos­ten für die Ver­mes­sun­gen berechnet? 

Auch wir kön­nen Ihnen unse­re Dienst­leis­tun­gen nicht kos­ten­los anbieten.

Die Höhe der von uns zu berech­nen­den Gebüh­ren und Hono­ra­re ist gesetz­lich fest­ge­legt. Dadurch wird bezweckt, dass die Qua­li­tät der Dienst­leis­tung “Ver­mes­sung” nicht durch einen rui­nö­sen Preis­wett­be­werb lei­det. Außer­dem ist in der Beschrän­kung der Kos­ten nach oben und in der Defi­ni­ti­on von Dienst­leis­tun­gen zu einem bestimm­ten Preis auch ein Stück Ver­brau­cher­schutz zu sehen.

Für Dienst­leis­tun­gen im Bereich der hoheit­li­chen Ver­mes­sun­gen erhe­ben wir Gebüh­ren, deren Höhe sich nach der Kos­ten­ord­nung für die Öffent­lich bestell­ten Ver­mes­sungs­in­ge­nieu­re in Nord­rhein-West­fa­len (ÖbVer­mIng­KO NRW) in Ver­bin­dung mit dem Ver­mes­sungs­ge­büh­ren­ta­rif (Verm­GebT) rich­tet. Die­ser Gebüh­ren­ta­rif ist für alle Ver­mes­sungs­stel­len verbindlich.

Für alle nicht hoheit­li­chen Ver­mes­sun­gen berech­nen wir ein Hono­rar nach Maß­ga­be der Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re (HOAI).

In Ein­zel­fäl­len kön­nen bestimm­te Kos­ten­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen werden.

Wenn Sie Fra­gen zu den Kos­ten einer kon­kre­ten Ver­mes­sung haben, erstel­len wir Ihnen ger­ne einen Kostenvoranschlag.

Neh­men Sie mit uns Kon­takt auf.