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Grund­stücks­ei­gen­tü­mer

Was kön­nen wir für Sie leis­ten kön­nen, wenn Sie Eigen­tü­mer sind:

Sie haben ein Grund­stück und möch­ten einen Teil davon verkaufen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • eine evtl. erfor­der­li­che Tei­lungs­ge­neh­mi­gung beantragen
  • einen Tei­lungs­plan anfertigen
  • die Gren­zen in die Ört­lich­keit über­tra­gen und vermarken
  • die Flä­chen berechnen
  • alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen für die Über­nah­me der neu­en Gren­zen in die amt­li­chen Ver­zeich­nis­se beim Katas­ter­amt und beim Grund­buch­amt fertigen

Sie wur­den vom Katas­ter­amt auf­ge­for­dert Ihr neu
errich­te­tes Gebäu­de ein­mes­sen zu lassen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die Ein­mes­sung durchführen
  • die Abstand des Gebäu­des zur Gren­ze ermitteln
  • alle nöti­gen Unter­la­gen beim Katas­ter­amt einreichen

Sie kön­nen die genaue Lage Ihrer Grund­stücks­gren­zen nicht mehr erkennen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • eine Grenz­an­zei­ge vornehmen
  • oder eine Grenz­ver­mes­sung mit dau­er­haf­ter Abmar­kung durchführen

Sie möch­ten die Grund­la­ge Ihrer Mietab­rech­nung überprüfen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die Ermitt­lung der not­wen­di­gen Maße und Flä­chen ausführen

Sie möch­ten ger­ne wis­sen, wie viel Ihr Grund­stück / Gebäu­de wert ist.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die benö­tig­ten Maße und Flä­chen ermitteln
  • die Wert­ermitt­lung anhand Ihrer Bau­un­ter­la­gen und einer ört­li­chen Begut­ach­tung durchführen

Hier konn­te nur ein klei­ner Teil unse­rer Leis­tun­gen auf­ge­führt werden.

Eine Lis­te zeigt einen gro­ßen Teil unse­res Spek­trums. Scheu­en Sie sich nicht Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men, wenn Ihr Anlie­gen hier nicht beant­wor­tet wird.