Previous slide
Next slide

Archi­tek­ten

Was kön­nen wir für Sie leis­ten kön­nen, wenn Sie Archi­tekt sind oder ein Pla­nungs­bü­ro haben: 

Sie möch­ten ein Grund­stück tei­len lassen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • eine evtl. erfor­der­li­che Tei­lungs­ge­neh­mi­gung beantragen
  • einen Tei­lungs­plan anfertigen
  • die Gren­zen in die Ört­lich­keit über­tra­gen und vermarken
  • die Flä­chen berechnen
  • alle nöti­gen Unter­la­gen beim Katas­ter­amt einreichen

Sie möch­ten eine Grund­la­ge für Mietab­rech­nung erstellen.

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die benö­tig­ten Maße und Flä­chen ermitteln

Sie müs­sen neu errich­te­te Gebäu­de ein­mes­sen lassen. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die Ein­mes­sung durchführen
  • die Abstand des Gebäu­des zur Gren­ze ermitteln
  • alle nöti­gen Unter­la­gen beim Katas­ter­amt einreichen

Sie pla­nen den Bau einer Straße. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • einen Lage- und Höhen­plan des Gelän­des erstellen
  • Gelän­de­schnit­te anfertigen
  • ein Digi­ta­les Gelän­de­mo­dell erstellen
  • Erd­mas­sen berechnen
  • die Stra­ße anhand Ihrer Pla­nun­gen in die Ört­lich­keit übertragen

Sie kön­nen die genaue Lage der Grund­stücks­gren­zen nicht mehr erkennen. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • eine Grenz­an­zei­ge durchführen
  • oder eine Grenz­ver­mes­sung mit dau­er­haf­ter Abmar­kung durchführen

Sie möch­ten sich ein Gebäu­de errichten. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • einen Lage- und Höhen­plan des Grund­stü­ckes erstellen
  • einen Amt­li­chen Lage­plan erstellen
  • eine Abstands­flä­chen­be­rech­nung durchführen
  • Grund­flä­chen­zahl und Geschoß­flä­chen­zahl berechnen
  • die geplan­ten Gebäu­de­ecken in die Ört­lich­keit übertragen

Sie benö­ti­gen Daten von einem bestehen­den Gebäude. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • das Gebäu­de nach Lage und Höhe erfassen
  • Abstän­de zur Gren­ze ermitteln
  • die Recht­win­ke­lig­keit überprüfen
  • Senk­rech­ten überprüfen
  • Flä­chen und Volu­men ermitteln

Ihr Gebäu­de ist bereits fer­tig gestellt. 

Dann kön­nen wir für Sie …

  • die Ein­mes­sung durchführen
  • den Abstand des Gebäu­des zur Gren­ze ermitteln
  • alle nöti­gen Unter­la­gen beim Katas­ter­amt einreichen

Hier konn­te nur ein klei­ner Teil unse­rer Leis­tun­gen auf­ge­führt werden.

Eine Lis­te zeigt einen gro­ßen Teil unse­res Spek­trums. Scheu­en Sie sich nicht Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men, wenn Ihr Anlie­gen hier nicht beant­wor­tet wird.